Verfahrensbeistand2019-05-12T10:14:56+02:00

Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG)

Der Verfahrensbeitand ersetzt seit dem 01. September 2009 (Inkrafttreten des FamFG) in Deutschland im familiengerichtlichen Verfahrend den bisherigen Verfahrenspfleger. Er hat die Aufgabe, in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zu vertreten und kann für die „Klienten“ in kindschaftsrechtlichen Verfahren Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Der Verfahrensbeistand wird auch als „Kinder- und Jugendanwalt“ oder „Anwalt des Kindes“ bezeichnet.

Aufgabenbereich

Verfahren in Kindschaftssachen (§§ 151-168a)
Damit sind alle Verfahren gemeint in denen es um

  • die elterliche Sorge
  • das Umgangsrecht
  • die Kindesherausgabe
  • die Vormundschaft
  • die Pflegschaft
  • die freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen geht.

Rechtsgrundlage

Inhalt und Auftrag der Verfahrensbeistandschaft sind geregelt in den §§ 158, 167, 174 und 191 FamFG. Der Verfahrensbeistand ist formeller Verfahrensbeteiligter und kann daher gegen Entscheidungen des Familiengerichtes das Rechtsmittel der Beschwerde einlegen, über das vom Oberlandesgericht entschieden wird.

Leistungen

  • Interessen des Kindes feststellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung bringen
    • parteiisch an der Seite des Kindes arbeiten
    • prüfen ob der Wille des Kindes authentisch ist
    • subjektive und objektive Interessen des Kindes berücksichtigen
    • subjektive Interessen der Eltern von den objektiven Interessen des Kindes unterscheiden
  • Einzelgespräche mit dem Kind/Kindern und ggf. den Eltern oder anderen Bezugspersonen
    • das Kind über das Verfahren und die Funktion des Verfahrensbeistands informieren
    • die Situation aus Sicht des Kindes erkunden
    • Wünsche und Vorstellungen des Kindes zur Lösung des Konflikts aufnehmen
    • das Kind über seine Einflussmöglichkeiten informieren
    • Stellungnahme ausführlich mit dem Kind vorbesprechen
    • das Kind angemessen über die Beendigung der Tätigkeit als Verfahrensbeistand informieren
  • Erkennen einer psychologischen Perspektive
  • Entwicklungspsychologische Grundlagen
  • Schriftliche Stellungnahme/Bericht
  • Vertretung des Kindes vor Gericht
  • Teilnahme an der gerichtlichen Kindesanhörung
    • Kind auf Anhörung vorbereiten
    • während der Anhörung Unterstützung bieten
    • offene Fragen klären
  • Austausch im Team
Von |Gerichtsaufgaben|

Was ist ein Verfahrensbeistand?

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