Erziehungsbeistandschaft2019-05-10T12:28:06+02:00

Erziehungsbeistandschaft

Nach §30 SGB VIII soll „die Erziehungsbeistandschaft () das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern“.

Die Hilfeleistung bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit einer innerfamiliären Unterstützung im Bereich der Kommunikation. Die Beratung der Eltern sollte sich inhaltlich auf das Kind beziehen und nur in dessen Anwesenheit oder nach Absprache erfolgen. Das Kind/der Jugendliche soll befähigt werden, alltägliche und krisenhafte Situationen zu bewältigen und infolgedessen selbstständiger zu werden. Eine Verselbstständigung kann auch erreicht werden über die Förderung individueller Fähig- und Fertigkeiten. Die Festigung sozialer Beziehungen wird ebenfalls im Rahmen dieser Maßnahme anvisiert.

Von |Familienhilfe|
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