Flexible ambulante Hilfe2019-05-10T15:28:13+02:00

Flexible ambulante Hilfe

Im Bereich der Hilfe zur Erziehung (nach §§27, 31, 34 und 35 SGB VIII) ist die flexible ambulante Hilfe variabel einzusetzen. Ausgangspunkt stellt auch hier der Wunsch der Personensorgeberechtigten nach einem Hilfsangebot dar. Eingesetzt werden kann die Maßnahme zur Verbesserung der Erziehungsfähigkeit, zur Entlastung bei Überforderung, zur Bewältigung ökonomischer Krisen durch Beratung oder zur Beseitigung sich anbahnender/eingetretener Entwicklungsprobleme seitens der Kinder und Jugendlichen.

Von |Familienhilfe|
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