Sozialpädagogische Familienhilfe2019-05-10T15:37:25+02:00

Sozialpädagogische Familienhilfe

„Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie“ (§31 SGB VIII).

Konzipiert ist die Leistung für Familien mit mindestens einem Kind, die in der Bewältigung des alltäglichen Lebens durch Belastungsfaktoren wie beispielsweise ökonomische Krisen, psychische Erkrankung, Gewalterfahrung oder Erziehungsschwierigkeiten beeinträchtigt sind. Die Maßnahme kann auch infolge einer richterlichen Anordnung beginnen, nämlich dann, wenn der Einsatz einer SPFH der Sicherung des Kindeswohles dient, wobei eine Gefährdung nach §8a SGB VIII/ §§1666 ff. BGB vorliegt. Nicht zuletzt kann eine SPFH auch dann eingesetzt werden, wenn ein Kind/Jugendlicher aus einem stationären Setting in die Familie zurückkehren soll.

Bei besonderen Problemlagen besteht die Arbeit der Leistungserbringerin auch darin, sich mit anderen Institutionen zu vernetzen. Dabei gilt es, die Familie zu unterstützen, den Kontakt zu beispielsweise niedergelassenen PsychotherapeutInnen oder Ärzten zu initiieren.

Zu Beginn der Hilfeleistung werden mit dem gesamten Familiensystem Ziele erarbeitet. Dabei ist eine aktive Mitarbeit aller Beteiligten unabdingbar. Die Maßnahme zielt darauf ab, unter Berücksichtigung der innerfamiliären Ressourcen und Fähigkeiten, zu Hilfebeginn formulierte Ziele zu erreichen. Dabei steht im Vordergrund, die Familien zu befähigen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten und dabei angemessene Versorgung der Kinder und ausreichende Entwicklungsmöglichkeit sicherzustellen.

Von |Familienhilfe|
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