Was ist ein Verfahrensbeistand? (§ 158 FamFG)

Der Verfahrensbeistand ersetzt seit dem 01. September 2009 (Inkrafttreten des FamFG) in Deutschland im familiengerichtlichen Verfahren den bisherigen Verfahrenspfleger. Er hat die Aufgabe, in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zu vertreten und kann für die „Klienten“ in kindschaftsrechtlichen Verfahren Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Der Verfahrensbeistand wird auch als „Kinder- und Jugendanwalt“ oder „Anwalt des Kindes“ bezeichnet.

Der Verfahrensbeistand wird durch das Familiengericht bestellt.

  • Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. Dies kann verschiedene Punkte betreffen, wie die Klärung:
    • der elterliche Sorge (§ 1626 oder § 1671)
    • ein Verfahren bzw. bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung (§ 1666) und wenn eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet (§1666a)
    • dem Umgangsrecht (§ 1684, § 1685, § 1686 und § 1686a)
    • die Kindesherausgabe (1682))
    • der freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen (§1631b)

Weiterhin ist vom Gericht ein Beistand zu bestellen, wenn dies in Abstammungs- oder Adoptionssachen zur Wahrnehmung der Interessen es minderjährigen Beteiligten erforderlich ist.

Zudem kann ein Kind / Jugendlicher ab dem 14. Lebensjahr auch selbst einen Interessenvertreter mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen.

Was heißt das? Wie arbeite ich als Verfahrensbeistand?

In der Regel lernen wir uns im Beisein deiner Mutter oder deines Vaters kennen oder an dem Ort, wo du jetzt lebst.

Ich stelle mich als dein Verfahrensbeistand vor und erkläre dir, warum ich dich besuche. Manchmal unternehmen wir etwas gemeinsam oder wir unterhalten uns.

Nach dem ersten Gespräch besprechen wir, wann wir uns wiedersehen wollen und wo wir uns treffen werden. Es kommt auch vor, dass ich dich in mein Büro einlade und wir dort reden oder spielen. Du bekommst meine Telefonnummer und kannst mich immer anrufen. Gerne beantworte ich deine Fragen.

Oft habe ich viele Fragen an dich. Mich interessieren vor allem deine Meinung und deine Wünsche. Wenn ich weiß was du willst, spreche ich mit deinen Eltern, deinen Großeltern oder mit deinen Lehrern.

Ich schreibe deine Wünsche, deine Meinung und wie es dir zurzeit geht in einem Brief an den zuständigen Richter/In.

In der Regel möchte der Richter/In dich kennen lernen. Wir fahren gemeinsam zum Gericht oder wir treffen uns vor Ort. In einem Gerichtszimmer spricht der Richter/In, während ich dabei bin, mit dir, weil auch ihn deine Wünsche und deine Meinung interessieren.

Anschließend spricht der Richter/In in einer Verhandlung mit deinen Eltern und mit mir. Danach entscheidet der Richter/In darüber, wie es in deiner Familie weitergeht. Dabei berücksichtigt er deine Wünsche.

Nach der Entscheidung des Richters besuche ich dich wieder und ich erzähle dir, wie es weitergehen wird und beantworte alle deine Fragen.

Ich bespreche mit die Entscheidung des Richters und ob sie für dich in Ordnung ist.